Stufe 2: Begleitung durch ein beeidetes Straßenaufsichtsorgan mit einem Fahrzeug
Stufe 3: Zwei beeidete Straßenaufsichtsorgane mit zwei Fahrzeugen
Stufe 4: Begleitung durch drei beeidete Straßenaufsichtsorgane (wobei ein Straßenaufsichtsorgan der Stufe 4 ermächtigt ist) mit drei Fahrzeugen + Eigenbegleitung
Baustellenkontrollen:
Kontrolle von Absperrungen und Beleuchtungen
Betrankung von Stromaggregaten
Kleine Reparaturarbeiten
24 Stunden / 7 Tage Erreichbarkeit und Abrufbarkeit
Die Möglichkeit der vor Ort Stationierbarkeit ist ebenfalls möglich
Digitale Dokumentation in Echtzeit nach individuellen Wünschen
Direkte Zusammenarbeit und Kommunikation mit ASFINAG, Polizei, Feuerwehr,....